Besondere Bedingungen für Tagesgeld- und Termingeldanlagen (Stand August 2023)

Terminologie

VakifBank Int. AG, Wien, Zweigniederlassung Deutschland wird als VakifBank genannt.
Termingeld (oder Festgeld) ist eine Form von Geldanlage, die für eine bestimmte Laufzeit mit einem vereinbarten Zinssatz angelegt wird.
Tagesgeld ist eine Form von Geldanlage mit täglicher Verfügungsmöglichkeit und einer variablen Verzinsung.
Termingeldabwicklungskonto (oder Abwicklungskonto) ist ein auf den Kundennamen eröffnetes Konto bei der VakifBank zum Abwickeln der Termingelder. Das Konto ist gebührenfrei.
Referenzkonto (oder Gegenkonto) ist ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet und bei der Hausbank des Kunden geführt wird.
Prolongation ist die Verlängerung der Laufzeit einer Termingeldanlage (oder Festgeldanlage).

1. Kontoeröffnungen

Tages- oder Termingeldkonten werden nur als „Einzel-Konto“ bzw. “Oder-Konto“ geführt. „Und-“ bzw. „Betreuer-Konten“ werden nicht geführt. Kontoeröffnungen erfolgen entweder in den Geschäftsstellen oder per Fernabsatz. Nach Eingang des Antrags wird – durch Postident/Videoident – die Legitimation überprüft. Nach der Bestätigung der Legitimation wird der Kunde schriftlich sein Abwicklungskonto zur Anweisung des Anlagebetrags erhalten. Die Mindestanlage beträgt für Termingeldanlagen EUR 5.000,- und Kontoauszüge werden bei Umsätzen erstellt.

2. Tagesgeldanlagen

Tagesgelder werden nur für Privatkunden geführt. Die Anlage wird mit Geldeingang zum jeweils gültigen Zinssatz verzinst. Zuzahlungen sind jederzeit möglich. Geldabrufe erfolgen telefonisch, in Textform oder schriftlich. Abgerufene Beträge werden tagegleich lediglich auf das bekannte Referenzkonto überwiesen. Zahlungsverkehr mit Überweisungen oder Lastschriften ist nicht möglich. Bei einer Gesamtverfügung wird das Tagesgeldkonto aufgelöst und auf das Referenzkonto überwiesen. Zinsabschlüsse werden pro Quartal mit Zinsgutschrift auf dem Tagesgeldkonto erstellt. Der Höchstanlagebetrag wird von der Bank bestimmt und auf den Internetseiten der VakifBank veröffentlicht. Beim Überschreiten des Höchstbetrages gilt der veröffentlichte Zinssatz nicht.

3. Termingeldanlagen

Mit Geldeingang und Verbuchung erhält der Kunde einen Kontoauszug mit den Vertragsdaten. Zuzahlungen, Verfügungen und Kündigung während der Laufzeit sind ausgeschlossen. Die Verzinsung der Anlage ist für die vereinbarte Laufzeit fix. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB kann einer vorzeitigen Kündigung entsprochen werden, und zwar unter der Bedingung, dass die hierfür anfallenden Gebühren und Vorschusszinsen an die VakifBank gezahlt und die erforderlichen Nachweise erbracht werden. Nähere Angaben zu den Gebühren und den Vorschusszinsen sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Zinsangebote der VakifBank werden jeweils bis 7 Werktage nach Zusendung des Abwicklungskontos garantiert. Der Kunde wird 2 Wochen vor Vertragsablauf über die Fälligkeit informiert. Sofern wir bis 2 Werktage vor Vertragsende keine anders lautende Weisung erhalten, wird die Geldanlage mit der gleichen Laufzeit und dem dann gültigen Zinssatz verlängert. Zinszahlungen valutieren bei Festgeldanlagen bis zu einem Jahr mit Vertragsablauf, bei mehrjährigen Festgeldanlagen jährlich nach Kontoeröffnungsdatum. Die Bank zahlt die Zinsen auf das Referenzkonto, ohne speziellen Kundenauftrag. Fällige Zins- und Kapitalzahlungen erfolgen ausschließlich auf das Referenzkonto.

4. Verwaltung

Die Disposition von Tages- u. Termingeldkonten erfolgt telefonisch, in Textform oder schriftlich. Änderungen von Kundendaten und des Referenzkontos erfolgen nur schriftlich im Original und von allen Kontoinhabern unterschrieben. Sofern mit dem Kunden die Abwicklung von Bankgeschäften per Online-Banking vereinbart worden ist, können Adressänderungen, Änderungen der Kontaktdaten, Änderungen von Freistellungsaufträgen und Änderungen des Referenzkontos per Online-Banking durchgeführt werden. Die Kontoführung ist gebührenfrei. Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt.

5. Kontoauflösung Tagesgeldkonto und Abwicklungskonto

Weist das Abwicklungskonto keine Umsätze über einen Zeitraum von einem Jahr auf und bestehen keine laufenden Termingeldanlagen, so wird das Abwicklungskonto seitens der VakifBank aufgelöst und eventuell vorhandene Guthaben auf das Referenzkonto überwiesen.

6. Nachlasskonten / Testament / Kontovollmacht

Der Tod eines Kontoinhabers muss der Bank durch Vorlage der Sterbeurkunde zeitnah angezeigt werden. Die Bank ist verpflichtet, Guthaben (ab gesetzlich vorgeschriebenem Betrag) und Schließfächer per Todestag der zuständigen Erbschaftsteuerstelle anzuzeigen. Mit dem Tod des Kontoinhabers werden die Konten als Nachlass weitergeführt. Kontovollmachten gelten über den Tod hinaus; bis zur Vorlage relevanter Erbnachweise. Ein- oder mehrere Erb- und Verfügungsberechtigte legitimieren sich mit einem Testament mit Eröffnungsprotokoll oder mit Erbschein. Guthaben auf Anderkonten, Nachlasskonten und Konten von Erbengemeinschaften sind weder ganz noch in Teilbeträgen abtretbar oder verpfändbar. Die VakifBank behält sich das Recht vor, bei Zweifel von den Erben weitere Unterlagen zu verlangen. Es können Vollmachten nur einer natürlichen Person erteilt werden. Bei Gemeinschaftskonten sind die Unterschriften beider Kontoinhaber erforderlich. Die bevollmächtige Person ist verpflichtet, Ihre Steueridentnummer der Bank mitzuteilen. Die Befugnisse ergeben sich aus der Vollmachtsurkunde.

7. Kapitalerträge / Freistellung

Kapitalerträge werden pauschal mit Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag besteuert. Die Banken sind verpflichtet, diesen Zinsabschlag für ihre Kunden vorzunehmen. Ab 01.Januar 2015 wird von den Angehörigen von Religionsgemeinschaften auch die Kirchensteuer automatisch einbehalten und abgeführt. Zinserträge können bis zum gesetzlich festgeschriebenen Betrag freigestellt werden. Liegt eine NV-Bescheinigung vor, sind Zinserträge steuerfrei – ohne Abzüge. Über die versteuerten / freigestellten Kapitalerträge erhält der Kunde nach Ablauf des Kalenderjahres automatisch eine Jahressteuerbescheinigung oder Erträgnisaufstellung.

8. Wirtschaftlich Berechtigter nach GWG

Konten werden ausschließlich für eigene Rechnung des Vertragspartners bzw. Kontoinhabers eröffnet. Folglich ist der Vertragspartner bzw. der Kontoinhaber auch immer der wirtschaftlich Berechtigte der Einlage.

9. Geschäftsbedingungen

Mit der Kontoeröffnung akzeptiert der Kunde unsere aktuellen „AGB“ und die „Besonderen Bedingungen für Tages- u. Termingeldanlagen“. Die Bedingungen erhält der Kunde mit dem Kontoeröffnungsantrag. Sie können auch in der Bank eingesehen oder zugesandt werden. Gerichtsstand ist Köln.